Verträge, Verträge, Verträge… Das neue Jahr beginnt mit Vertragsrecht. Liefer- und Leistungsverträge, Werklieferungsverträge, Handelsvertreterverträge, Geheimhaltungsvereinbarungen, allgemeine Einkaufsbedingungen und mehr bieten reichlich Gelegenheit, sich wieder einmal intensiv mit den Tücken bei der Übersetzung von Verträgen zu beschäftigen.
Neben den üblichen “boilerplate clauses” sind es auch immer wieder interessante Stichworte wie “wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz” – hier sind wir ja schon wieder bei einem meiner Spezialgebiete, dem gewerblichen Rechtsschutz, angelangt – , Verbotskunden oder “Leitsätze für die Preisermittlung bei öffentlichen Aufträgen aufgrund von Selbstkosten“, die dafür sorgen, dass keine Langeweile aufkommt.
Auch hier zeigt sich wieder einmal, dass das Übersetzen von juristischen Texten eine anspruchsvolle Aufgabe ist, die nicht dem Laien überlassen werden sollte. Mal eben selbst übersetzen und dann “nur noch” vom Übersetzer korrigieren lassen zahlt sich selten aus, Zeitaufwand und damit Kosten sind hier häufig genauso hoch wie bei einer Neuübersetzung. Wenn Sie wissen möchten, wie Sie den Übersetzer sinnvoll unterstützen können, um ein optimales Ergebnis zu erhalten und damit ein optimales Kosten-Nutzen-Verhältnis zu erreichen, sprechen Sie mich an.