Artikel in NJW: Juristische Übersetzung und “International Legal English”

Juristische Übersetzung und International Legal English: Wenn juristische Kommunikation mit einem internationalen “Code” wie “International Legal English” funktioniert, macht das nicht viele juristische Übersetzungen überflüssig? Für die Neue Juristische Wochenschrift 17/2022 habe ich einen Artikel zu diesem Thema geschrieben. Hier ist er:

„International Legal English“ – eine Fiktion?

Als ich kürzlich gebeten wurde, einen deutschen Vertrag in “International Legal English” zu übersetzen, war ich zunächst etwas ratlos. Ist ein juristischer Text nicht immer eingebettet in ein bestimmtes Rechtssystem? Wie verträgt sich das mit der Vorstellung einer international gültigen englischen Rechtssprache? Nicht umsonst enthalten Verträge im internationalen Rechtsverkehr Rechtswahlklauseln und den Hinweis, welche von mehreren vorhandenen Sprachversionen rechtsverbindlich sein soll. Ein Gespräch mit dem Kunden brachte rasch Klarheit: Der Text seiner Vertraulichkeitsvereinbarung sollte für Geschäftspartner in aller Welt verständlich sein, nicht nur für Briten oder andere englische Muttersprachler. Eine ganz gewöhnliche Situation also: Englisch als Lingua franca. Der Hinweis war selbstverständlich sinnvoll, denn natürlich berücksichtige ich bei der Übersetzung den kulturellen Hintergrund des Ziellesers.

Interdependenz von Sprache und Rechtssystem

Irritiert hatte mich jedoch die Formulierung, die suggerierte, „International Legal English“ sei eine definierte Variante der englischen Sprache. Zwar liefert die Eingabe „International Legal English“ in Google immerhin 114 000 Treffer, aber dabei handelt es sich praktisch ausschließlich um Hinweise auf Kurse und Lehrwerke zum Erlernen fachbezogener Englischkenntnisse für Juristen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Sprachzertifikat ILEC (International Legal English Certificate) der University of Cambridge, das erfolgreichen Prüfungsteilnehmern bescheinigt, über sehr gute englische Sprachkenntnisse für den internationalen juristischen Geschäftsverkehr zu verfügen. Das macht natürlich Sinn.

Und natürlich kann ich einen Vertrag so übersetzen, dass er international verständlich ist. Aber ihn in “International Legal English” übersetzen – das geht nicht. Schließlich haben wir es hier nicht mit universal gültigen Grundlagen wie z. B. physikalischen Gesetzen zu tun, und so gibt es auch keine internationale Nomenklatur wie in der Chemie, was die Kommunikation in diesen Gebieten so viel einfacher macht. Stattdessen: Unterschiedliche Rechtskreise, unzählige Rechtsordnungen mit jeweils eigenen Institutionen, Rechtsquellen, Rechtsfiguren, Legaldefinitionen etc. Kaum deckungsgleiche 1:1-Entsprechungen.

Relativ einfach ist die Sache, wenn es um Texte geht, die in einem international vereinbarten Rechtsrahmen angesiedelt sind, beispielsweise dem UN-Kaufrecht, dem Europäischen Patentübereinkommen oder der Europäischen Menschenrechtskonvention, um nur einige Beispiele aus meiner Praxis zu nennen. Verwende ich im Zusammenhang mit einem vom Europäischen Patentamt erteilten Patent den Begriff der Neuheit, so kann ich diesen im Englischen getrost mit “novelty” wiedergeben, ohne mir Gedanken machen zu müssen, ob die Neuheit einer Erfindung im deutschen Recht vielleicht anders definiert ist als “novelty” nach englischem oder sonstigem Recht, denn es gilt ganz einfach die Definition in Artikel 54 EPÜ.

Die Suche nach dem passenden Übersetzungsäquivalent

Ganz anders hingegen sieht es aus, wenn Texte übersetzt werden, die sich auf eine nationale Rechtsordnung beziehen. Dabei müssen oft Institutionen und Rechtsfiguren wiedergegeben werden, die es in den Ländern der zielsprachlichen Leser gar nicht gibt. Oder es gibt zwar ähnliche Konzepte, die sich aber doch nicht vollständig mit denen in der ausgangssprachlichen Kultur decken. Eine Fülle von Beispielen hierzu finden sich in den vom Bundesministerium der Justiz zur Verfügung gestellten englischen Übersetzungen deutscher Gesetze (www.gesetze-im-internet.de ). Hier wird häufig mit erklärenden Umschreibungen gearbeitet. Bei manchem Leser führt das zu dem Vorwurf, der Text sei ja wohl kaum von Muttersprachlern übersetzt worden, klinge er doch gar zu unnatürlich, sperrig und konstruiert. Aber genau das ist es, was hier meist zielführend ist, um beim zielsprachlichen Leser nicht sofort ein ihm bekanntes Konzept abzurufen und ihn dazu zu verleiten, auf Analogien zu schließen, die vielleicht gar nicht oder zumindest nur teilweise vorhanden sind. Eben deshalb wird „Mord“ dort nicht etwa mit „first-degree murder“ übersetzt, sondern mit „Murder under specific aggravating circumstances (Mord)“.

Es gibt auch juristische Texte, in denen „murder“ als Übersetzung ausreichend wäre, weil es auf eine genauere Differenzierung nicht ankommt und eine Umschreibung wie in der StGB-Übersetzung hier tatsächlich zu sperrig wäre.

Wir halten fest: Ein Zertifikat in „International Legal English“ zu erwerben, ist sicherlich ein Gewinn für jeden juristisch Interessierten, der sich auf internationalem Parkett bewegt. Die Komplexität der adäquaten Übertragung juristischer Texte in eine andere Sprache wird damit allerdings nicht aufgehoben, übersetzungsstrategische Überlegungen und ein gewisses Maß an Rechtsvergleichung bleiben unumgänglich. Und die eine, einzig richtige Übersetzung, die für jede Textsorte, jeden Zweck und jeden Leser gleichermaßen geeignet ist, die gibt es ohnehin nicht.


Soweit mein Artikel zu juristischer Übersetzung und International Legal English. Wenn Sie eine juristische Übersetzung benötigen, sehen Sie sich gerne mein Angebot an:

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Beitrag in der Neuen Juristischen Wochenschrift zu juristischer Übersetzung und International Legal English