Weltrechtsprinzip
Den Fachbegriff für den Monat Januar habe ich nicht einer aktuellen Übersetzung entnommen, sondern wurde durch die Nachrichten dazu inspiriert, diesen Begriff zu wählen. Sicherlich haben auch Sie heute in der Zeitung von dem mit Spannung erwarteten Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz gelesen: Im weltweit ersten Prozess um Staatsfolter in Syrien wurde ein syrischer Staatsbürger wegen Mordes und Folter zu lebenslanger Haft verurteilt.
Wie kommt ein deutsches Gericht dazu, einen ausländischen Staatsbürger wegen in dessen Heimatland an seinen eigenen Landsleuten verübten Straftaten zu verurteilen?
Hier kommt das in den Medien auch erwähnte Weltrechtsprinzip ins Spiel. Danach ist das deutsche Strafrecht auch auf Straftaten anwendbar, die keinen Bezug zum Inland haben, also nicht in Deutschland begangen wurden und bei denen weder Täter noch Opfer deutsche Staatsangehörige sind. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass es um international verfolgte Verbrechen (wie z. B. Völkermord oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit) geht, also Straftaten gegen international geschützte Rechtsgüter.
Mit diesem Weltrechtsprinzip wurde ich auch in der Vergangenheit im Zusammenhang mit Übersetzungen im Bereich der Menschenrechte schon konfrontiert.
Englisch: (principle of) universal jurisdiction
Da es es sich um einen internationalen Grundsatz des Völkerrechts handelt, ist die Übersetzung unproblematisch. Ganz anders als bei Begriffen, die sich auf die Rechtsordnungen bestimmter Länder beziehen und für die es daher oft keine 1:1-Entsprechung gibt. Das erleben wir ja sonst häufig genug in der juristischen Übersetzung. “Universal jurisdiction” bzw. “principle of universal jurisdiction” ist die im Englischen gängige Entsprechung, die beispielsweise auch in Black’s Law Dictionary definiert ist. Im Deutschen spricht man auch vom Universalitätsprinzip.
Spanisch: jurisdicción universal, principio de justicia universal, principio de universalidad
Wobei mit “principio de universalidad” ohne eindeutigen Kontext meist eher die Universalität der Menschenrechte, also die universelle Geltung der Menschenrechte gemeint ist. Ich sehe, es wird doch schon wieder kompliziert… Sprache ist eben doch nicht so einfach!