Nach intensiver Beschäftigung mit dem Thema Vertragsübersetzung folgt nun wieder eine geballte Ladung Patentrecht, dieses Mal im Zusammenhang mit der Zulassung von Arzneimitteln, eine “Übersetzung an der Schnittstelle zwischen Recht und Medizin” sozusagen. Die patentrechtliche Seite steht dabei jedoch klar im Vordergrund, die medizinsche und pharmazeutische Terminologie, die hier vorkommt, findet sich in den zugrunde liegenden Patentschriften und in einer Vielzahl von EuGH-Urteilen, aus denen zum Teil wörtlich zitiert oder aber zusammenfassend berichtet wird.
Hoher Rechercheaufwand
Diese interessante Übersetzungsaufgabe ist daher wieder mit äußerst zeitintensiver Recherche verbunden, denn die Gerichtsentscheidungen, auf die hier Bezug genommen wird, liegen in vielen EU-Sprachen vor. Soweit wörtlich zitiert wird, muss auch in der Übersetzung die genaue Formulierung der offiziellen Übersetzung der Entscheidung in der Zielsprache wiedergegeben werden. Auch bestimmte Schlüsselbegriffe, die immer wieder vorkommen, sind so wiederzugeben, wie sie in der einschlägigen Literatur verwendet werden. Deren Lektüre ist daher unerlässlich, auch um den in diesem Fall englischen Ausgangstext wirklich zu verstehen und die hier beschriebenen Sachverhalte verständlich und logisch wiedergeben zu können. Übersetzer ohne entsprechende Fachkenntnisse dürften hier schnell an ihre Grenzen stoßen.
Auch sonst bietet diese Übersetzung aus dem Englischen ins Deutsche einige Klippen, die es geschickt zu umschiffen gilt. Außerdem ist ein umfangreiches Stilhandbuch des Kunden zu beachten.
Schlüsselbegriffe
Interessant sind hier beispielsweise Begriffe wie “ergänzendes Schutzzertifikat”, “Genehmigung für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln”,”pädiatrische Verlängerung”, “Vorabentscheidungsersuchen” und viele mehr.