In diesem Monat möchte ich Ihnen einen weiteren Begriff aus dem Patentwesen vorstellen:

Einheitspatent, einheitliches Patent, europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung

Das sogenannte Einheitspatent ist eigentlich ein Kompromiss. Dahinter steht der lange gehegte Wunsch eines EU-weit gültigen Patentschutzes. Nachdem sich jedoch nicht alle EU-Mitgliedstaaten auf die genauen Modalitäten einigen konnten, wurde aus dem ursprünglich gewünschten „Community Patent“ das „europäische Patent mit einheitlicher Wirkung“, das auf dem Konzept der „verstärkten Zusammenarbeit“ zwischen den teilnehmenden Mitgliedstaaten basiert. Mit dem Einheitspatent geht ein weitgehender Verzicht auf Übersetzungserfordernisse einher, der zu vielen Diskussionen und zur Ablehnung durch einige Mitgliedstaaten geführt hat.

Englisch: unitary patent, European patent with unitary effect

Spanisch: patente unitaria, patente europea con efecto unitario