Begriff des Monats Februar 2019: Betreuung

Gemeint ist hier weder Kinderbetreuung noch Kundenbetreuung, sondern die rechtliche Betreuung, die im BGB in §§ 1896 ff. geregelt ist. Eingeführt wurde dieses Instrument mit dem Betreuungsgesetz von 1992. Die Betreuung löste die frühere Vormundschaft über Volljährige und die sogenannte "Gebrechlichkeitspflegschaft" ab. Für Volljährige, die ihre Angelegenheiten aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen [...]